Rechtsprechung
   LAG Hessen, 18.08.2003 - 16 Sa 1888/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7540
LAG Hessen, 18.08.2003 - 16 Sa 1888/02 (https://dejure.org/2003,7540)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18.08.2003 - 16 Sa 1888/02 (https://dejure.org/2003,7540)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18. August 2003 - 16 Sa 1888/02 (https://dejure.org/2003,7540)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,7540) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirkungsbereich einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Bautarifverträgen für Arbeitgeber; Erstreckung von tarifvertraglichen Normen auf ausländische Arbeitgeber bei Durchführung von Fertigbauarbeiten; Vermeidung einer Ungleichbehandlung von ausländischen und ...

  • Judicialis

    AEntG § 1; ; TVG § 5; ; VTV/Bau § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 13

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Ausländische Fertigbau-Hersteller: Urlaubskassenverfahren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 175/02

    Baugewerbe - Stahlbiege- und -flechtarbeiten - Armierung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.08.2003 - 16 Sa 1888/02
    Im Zweifel soll nach der Rechtsprechung die Tarifauslegung zu wählen sein, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG 19.03.2003 - 10 AZR 175/02).
  • BAG, 26.04.1989 - 4 AZR 49/89

    Tarifvertrag: Auslegung - BRTV-Bau

    Auszug aus LAG Hessen, 18.08.2003 - 16 Sa 1888/02
    Der Qualifizierung der vom Betrieb der Beklagten durchgeführten Arbeiten als "Fertigbauarbeiten" steht auch nicht der Umstand entgegen, dass ihre Tätigkeiten begrifflich auch unter § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 37 VTV, nämlich die dort genannten Montagebauarbeiten, die neben den ebenfalls aufgeführten Trockenbauarbeiten nicht kumulativ vorliegen müssen (vgl. BAG 26.04.1989, AP Nr. 110 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau), subsumiert werden könnten.
  • BAG, 24.01.1990 - 4 AZR 493/89

    Gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes - Vorliegen

    Auszug aus LAG Hessen, 18.08.2003 - 16 Sa 1888/02
    Der in der Einschränkungsklausel der AVE zu II verwendete Begriff "Fertigbauarbeiten" verweist auf den von den Tarifvertragsparteien des Baugewerbes in § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 13 VTV verwendeten Begriff und legt dessen Merkmale zugrunde (vgl. BAG 24.01.1990, AP Nr. 125 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • LAG Hessen, 30.08.1999 - 16 Sa 2977/98

    Geltungsbereich der Bautarifverträge; Fertigbauarbeiten

    Auszug aus LAG Hessen, 18.08.2003 - 16 Sa 1888/02
    Das bedeutet nichts anderes, als dass immer dann, wenn die Voraussetzungen dieser Bestimmungen gegeben sind, ein Rückgriff auf andere Vorschriften des Beispielkatalogs oder die allgemeinen Bestimmungen der Abschnitte I-III ausgeschlossen ist (vgl. Kammerurteil vom 30.08.1999 - 16 Sa 2977/98 - NZA-RR 2000, 597).
  • LAG Hessen, 28.11.2005 - 16 Sa 1050/04

    Geltungsbereich des TV Sozialkassenverfahren - Erstellung von Stahlhallen -

    Ein Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, der durch aus dem Ausland nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer in Deutschland Lagerhallen aus Stahl durch Verschrauben und Verschweißen vorgefertigter Elemente errichtet, führt Fertigbauarbeiten im Sinne der Einschränkung der Allgemeinverbindlicherklärung der Bautarifverträge (BAnz Nr. 20. v. 20. Januar 2000 und BAnz Nr. 218 v. 30. Oktober 2002) aus (Bestätigung des Kammerurteils v. 18. August 2003 - 16 Sa 1888/02 -EzAÜG § 1 AEntG Nr. 16).

    Diese gesetzliche Erstreckung von tarifvertraglichen Normen, die aufgrund AVE für inländische Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten, auf Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und ihre im räumlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages beschäftigten Arbeitnehmer erfasst freilich nur solche Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, deren Betrieb ihrerseits von einem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag des Baugewerbes erfasst wird (vgl. BAG 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04- EzA § 1 AEntG Nr. 8; Kammerurteil v. 18. August 2003 - 16 Sa 1888/02 - EzAÜG § 1 AEntG Nr. 16).

    Hierunter verstehen die Tarifvertragsparteien nach der Rechtsprechung der Berufungskammer (vgl. Kammerurteil v. 18. August 2003 aaO.) solche Bauteile, die nicht am Verwendungsort, der Baustelle hergestellt, sondern fabrikmäßig vorgefertigt sind und auf dem Bauplatz nur zusammengefügt werden, soweit durch den Einbau dieser Bauteile die herkömmliche Arbeitsweise am Bau ersetzt wird.

  • LAG Hessen, 07.03.2005 - 10 Sa 1261/04

    Arbeitnehmerentsendung - Dienstleistungsfreiheit - Sozialkassenverfahren im

    Soweit der Beklagte demgegenüber meint, er führe Fertigbauarbeiten durch, übersieht er, dass von Fertigbauarbeiten nur gesprochen werden kann, wenn serienmäßig hergestellte, typisierte Bauteile montiert werden und herkömmliche Bauweise durch die Verwendung von Fertigteilen ersetzt wird (vgl. Kammerurteil v. 18. August 2003 - 16 Sa 1888/02).
  • LAG Hessen, 31.10.2005 - 16 Sa 654/05

    Geltungsbereich der Bautarifverträge

    Ob daneben auch § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 13 (Fertigbauarbeiten) einschlägig ist, wovon das BAG unter Umständen ausgeht (vgl. BAG 26.Januar 1994, a. a. O.), während die erkennende Berufungskammer den Einbau von Fertigbauteilen nur bejaht, wenn, was beim Einbau von Fenster- und Türelementen nicht der Fall ist, herkömmliche Bauweise substituiert wird (vgl. Kammerurteil vom 18.August 2003 - 16 Sa 1888/02 EzAÜG § 1 AEntG Nr. 16), kann dahinstehen.
  • LAG Hessen, 29.03.2004 - 16 Sa 1503/03

    Beurteilung, ob arbeitszeitlich hauptsächlich bauliche Leistungen erbracht worden

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Hessen, 09.08.2004 - 10 Sa 705/03

    Arbeitnehmerentsendung; Allgemeinverbindlicherklärung

    Insoweit kann es dahinstehen, ob die von den Arbeitnehmern der Beklagten durchgeführte Montage von Stahlhallen als Durchführung von Fertigbauarbeiten qualifiziert werden kann (vgl. dazu Kammerurteil v. 18. August 2003 - 16 Sa 1888/02).
  • LAG Hessen, 06.11.2006 - 16 Sa 727/06

    Urlaubskassenverfahren - Zur Auslegung der Einschränkung unter IV der

    Diese gesetzliche Erstreckung von tarifvertraglichen Normen, die aufgrund AVE für inländische Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten, auf Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und ihre im räumlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages beschäftigten Arbeitnehmer erfasst freilich nur solche Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, deren Betrieb ihrerseits von einem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag des Baugewerbes erfasst wird (vgl. BAG 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - EzA § 1 AEntG Nr. 8; Kammerurteil v. 18. August 2003 - 16 Sa 1888/02 - EzAÜG § 1 AEntG Nr. 16).
  • LAG Hessen, 31.07.2006 - 16 Sa 1889/05

    Betrieblicher Geltungsbereich der Bautarifverträge - Fenstereinbau - Türeinbau

    Ob daneben auch § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 13 (Fertigbauarbeiten) einschlägig ist, wovon das BAG unter Umständen ausgeht (vgl. BAG 26.Januar 1994, a. a. O.), während die erkennende Berufungskammer den Einbau von Fertigbauteilen nur bejaht, wenn, was beim Einbau von Fenster- und Türelementen nicht der Fall ist, herkömmliche Bauweise substituiert wird (vgl. Kammerurteil vom 18.August 2003 - 16 Sa 1888/02 EzAÜG § 1 AEntG Nr. 16), kann dahinstehen.
  • LAG Hessen, 12.03.2007 - 16 Sa 1478/06

    Tarifauslegung - Sozialkassenverfahren - Bergbau - Baugewerbe

    Diese gesetzliche Erstreckung von tarifvertraglichen Normen, die aufgrund AVE für inländische Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten, auf Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und ihre im räumlichen Geltungsbereich des Tarifvertrages beschäftigten Arbeitnehmer erfasst freilich nur einen solchen Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, dessen Betrieb von einem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag des Baugewerbes erfasst wird ( vgl. BAG 25. Januar 2005 - 9 AZR 44/04 - EzA § 1 AEntG Nr. 8; Kammerurteil v. 18. August 2003 - 16 Sa 1888/02 - EzAÜG § 1 AEntG Nr. 16 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht